Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Autovermietung gültig ab 1. Mai 2025
1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der JJ Vermietung von Autos mit Rollstuhlrampe, nachfolgend "Vermieter" genannt, und dem Mieter über die Anmietung von Fahrzeugen abgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss: Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Mietangebot des Vermieters annimmt. Dies kann telefonisch, online oder vor Ort erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anmietung abzulehnen.
3. Mietdauer: Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und muss vor Ablauf der ursprünglichen Mietdauererfolgen.
4. Mietpreis und Zahlung: Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste des Vermieters. Die Zahlung erfolgt in der Regel bei Übergabe des Fahrzeugs. Der Mieterverpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren, einschließlich Zusatzkosten (z.B. für zusätzliche Fahrer,Versicherungen), zu begleichen.
5. Kaution: Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei Rückgabe des Fahrzeugs und nach Prüfung auf Schäden und Vollständigkeit zurückerstattet wird.
6. Fahrzeugübergabe: Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
7. Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und gemäß der Straßenverkehrsordnung zu nutzen. Es ist untersagt, das Fahrzeug für Rennen, Fahrten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol, sowie für illegale Aktivitäten zu verwenden.
8. Versicherung: Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
9. Rückgabe des Fahrzeugs: Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Rückgabetermin an den Vermieterzurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, eine zusätzliche Mietgebühr zu erheben.
10. Haftung: Der Mieter haftet für die während des Bestands des Mietverhältnisses entstandenen Schäden am Fahrzeug und den Verlust des Fahrzeugs bzw. von Fahrzeugteilen und -zubehör. Ein etwaiger Fahrzeugschaden wird durch Sachverständigengutachten hinsichtlich der Höhe der Reparaturkosten einschließlich einer eventuellen Wertminderung bzw. nach den Wiederbeschaffungswert berechnet.Ferner haftet der Mieter für Abschleppkosten, Straßenreinigungskosten nach einem Unfall, Sachverständigengebühren, Mietausfall und sonstige Kosten. Jeder Unfall oder Beschädigung des Mieters mit dem Mietwagen ist sofort dem Vermieter zu melden. Wird mit dem Mietfahrzeug ein verkehrsverstoß oder eine Straftat begangen, ist der Vermieter verpflichtet, den Behörden den Fahrer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitraum zu benennen und alle zur Aufklärung der Tat notwendigen Informationen zu erteilen.
11. Datenschutz: Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden.
12. Schlussbestimmungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das österreichische Recht.
13. Stornofristen: bei Stornierung ab 48 Stunden vorher werden 50% verrechnet.